Barrierefreiheitserklärung


Erklärung zur Barrierefreiheit zur Internetseite ZWIELICHT-Bremen

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt und die mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.zwielicht-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Zwielichtredaktion der ASB Seelische Gesundheit gGmbH in Bremen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am / im Zeitraum von 01.09.2026 bis 30.09.2026 durchgeführten Selbstbewertung

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

  1. Barriere:
    1. Beschreibung
      Manche Bilder (nicht-Text-Inhalte) haben keinen Alternativtext.
      Kriterium 9.1.1.1, EN 301549; WCAG Richtlinie 1.1. Text Alternatives
    2. Maßnahmen
      Wir werden Alternativtexte für Bilder einfügen. Aufgrund der hohen Anzahl der Beiträge in der Vergangenheit kann das für ältere Beiträge länger dauern.
    3. Barrierefreie Alternative
      Keine
  2. Barriere:
    1. Beschreibung
      Manche Objekte sind nicht eindeutig mit Alternativtexten kenntlich gemacht. Z.B. werden Artikel nicht als Artikel anfangs beschrieben, sondern direkt mit dem Titel des Artikels.
    2. Maßnahmen
      Wir werden versuchen einzelne Objekte eindeutiger und einheitlich zu beschreiben, so dass sie nicht nur sichtbar, sondern auch hörbar einzuordnen sind.
    3. Barrierefreie Alternative
      Artikel sind nach letzter Prüfung durch ihre spezielle (fehlerhafte) Beschreibung von z.B. anklickbaren Links oder Bildern mit Verweisen abgehoben.
  3. Barriere:
    1. Beschreibung
      Auf der Artikelseite wird nicht der Titel des Artikels und der Artikel nicht vorgelesen. Auch anderer Text wird übersprungen, wenn er nicht in einen Container (zum Beispiel div) eingeschlossen ist
    2. Maßnahmen
      Es werden entsprechende HTML-Tags eingefügt um die Marker zu setzen, damit die Inhalte vorgelesen werden.
    3. Barrierefreie Alternative
      Keine Alternative.

Anstelle des Absatzes der unverhältnismäßigen Belastung möchten wir darauf hinweisen, dass wir die Barrierefreiheit und die uneingeschränkte Nutzung für alle Menschen sehr wichtig nehmen. Wir arbeiten sehr bewusst an der technischen Umsetzung der Vorgaben nach BITV 2.0 beziehungsweise WCAG Richtlinien. Da wir ein kleines Team sind und nur über beschränkte Ressourcen verfügen kann die Umsetzung gegebenenfalls etwas dauern. Dafür bitten wir um Verständnis. Wir bemühen uns darum die Seite schnellst möglich uneingeschränkt nutzbar zu machen.



Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 30.09.2026 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Zwielicht-Redaktion
ASB Seelische Gesundheit gGmbH
Rathausplatz 1
28309 Bremen

Email: redaktion@zwielicht-bremen.de
Telefon: 0421 989 72 630

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.