Autor:in: Volker Althoff

Stiftung für Soziale Psychiatrie verleiht Förderpreis 2023

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Es ist soweit: der Förderpreis 2023 wird ausgelobt. Bereits zum achten Mal verleiht die Stiftung für Soziale Psychiatrie den Förderpreis für Projekte guter Praxis in der Gemeindepsychiatrie, die beispielhaft sind für nachhaltige Modelle der psychiatrischen Versorgung. Dafür setzt sich die Stiftung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) unter anderem ein, die am 5. Mai 2007 – dem Europäischen Tag der Gleichstellung behinderter Menschen –unter dem Motto „Seelische Gesundheit stiften“ offiziell gegründet wurde. Denn das erfolgreiche Engagement für die Weiterentwicklung der sozialpsychiatrischen Behandlung und Betreuung der Betroffenen braucht eine solide finanzielle Basis. Mit der Gründung hat die DGSP hierfür einen wichtigen Grundstein gelegt. Dabei werden Modellprojekte, bürgerschaftliche Initiativen, Forschungsarbeiten oder Bildungsangebote, die wichtige Aspekte psychischer Erkrankung berücksichtigen, finanziell unterstützt. Förderfähig sind Vorhaben, die Menschen mit psychischen Erkrankungen auf gleicher Augenhöhe begegnen, sie in ihrem Selbstbestimmungsrecht stärken und auf die Erhaltung ihrer Menschenwürde und Verbesserung ihrer Lebensqualität hinwirken.

 

Die Projektpräsentationen für den Förderpreis 2023 sollten einige der folgenden Schwerpunkte berücksichtigen:

  • Sie sind modellhaft in ihrer Bedeutung für die Weiterentwicklung der sozialpsychiatrischen Praxis und beschreiben Initiativen, die in fachpolitische Programme aufgenommen werden könnten, auch quer zur Regelfinanzierung, zum Beispiel Hilfen, die zur Normalisierung im Lebensumfeld und zur Sozialraumorientierung beitragen (möglichst also keine spezialisierten Angebote nach „Diagnosen“).
  • Sie praktizieren die trialogische Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Menschen mit eigener Psychiatrie-Erfahrung, Angehörigen und professionellen Mitarbeiter:innen, die zum Beispiel von Peer-Begleiter:innen oder Bürgerhelfer:innen unterstützt werden.
  • Sie fördern sozialpsychiatrisches Handeln an Schnittstellen, d.h. die Zusammenarbeit mit Bereichen wie Jugendhilfe, Bewährungshilfe, Suchthilfe, Forensik, Sozialdienste, Wohnungslosenhilfe.
  • Die Projekte zielen auf jene Gruppen, die sonst nur schwer und oft gar keine Hilfe in dem vorhandenen Versorgungssystem finden.

 

Der Stiftungspreis ist mit 2.500 € dotiert. Er versteht sich als eine Auszeichnung und Anerkennung der in den Projekten aktiven Menschen. Alle eingereichten Projektideen werden auf der Website der Stiftung in einer Kurzfassung veröffentlicht. Herausragende Projekte können sich nach Absprache gerne in Fachgesprächen online vorstellen und so mit anderen Expert:innen und Interessent:innen in die Diskussion gehen. Sie sollen anregen, aus der Vielfalt der Ideen Beispiele für die eigene Praxis zu gewinnen.

Die Preisverleihung wird im Rahmen einer trialogischen Veranstaltung möglichst in der Region bzw. an dem Ort stattfinden, wo das Projekt angesiedelt ist. Sie soll zeitnah zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai 2023) erfolgen.

Fristende für die Einreichung der Projektbeschreibungen ist der 23.12.2022.

Die Projektbeschreibungen werden vom Stiftungsbeirat geprüft, der dann das preiswürdige Projekt bestimmt. Die Stiftung bittet um eine aussagekräftige, präzise Projektbeschreibung, die nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen sollte sowie um eine Kurzfassung für die Website.

Die Projektbeschreibung ist per E-Mail an Christian Nieraese, den Geschäftsführer der Stiftung, zu senden: c.nieraese@vodafone.de

Weitere Auskünfte gibt es auf der Website der www.stiftung-sozialpsychiatrie.de

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