Behandlungsleistung ist seit Jahren nicht mehr finanziell tragbar/ Klient:innen müssen sich an andere Anbieter wenden
Nachdem die Bremer Werkgemeinschaft (BWG) vor zwei Jahren aus der psychiatrisch Häuslichen Krankenpflege (pHKP) – besser bekannt als Ambulant Psychiatrische Pflege (APP) – ausgestiegen ist, beendet nun zum 30. September dieses Jahres der Arbeiter Samariter Bund (ASB) Seelische Gesundheit ebenfalls sein ambulantes Angebot APP. „Das Thema APP steht schon lange auf der Agenda, nicht erst seit gestern“, sagt Andreas Setzer, Geschäftsführer des ASB Seelische Gesundheit. Dabei sei immer die Frage gewesen, ob diese Behandlungsleistung auskömmlich sei. „Das jetzige Aus ist keine fachliche Entscheidung. Wir sind davon überzeugt, dass diese Leistung, die wir am Menschen ausführen, notwendig ist. Das ist ein überzeugendes Angebot, welches einen großen Bedarf hat.“
Die APP ist eine Alternative zu stationären Aufenthalten. Diese Form unterstützt die niedergelassenen Ärzte in ihrer Behandlung. Krankenkassen bezahlen die Leistung nach ärztlicher Verordnung und meist langjährig berufserfahrene Fachpflegekräfte setzten diese praktisch um. Wichtigste Ziele dabei sind: Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, Unterstützung so lange wie möglich und Unabhängigkeit sobald wie möglich. Klient:innen bekommen Unterstützung bei der medikamentösen Therapie, entlastenden Gesprächen und Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung, der Einbeziehung von Angehörigen, der Erarbeitung von Selbsthilfemöglichkeiten und Heranführung an weitere Hilfsangebote.
„Die APP ist ein elementarer Bestandteil der psychiatrischen Versorgung. Gerade für Menschen mit schweren und chronisch psychischen Erkrankungen spielt sie eine wichtige Rolle“, meint Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Obfrau im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und Expertin für seelische Gesundheit. Ähnlicher Meinung ist auch Andreas Setzer: „Die APP ist eine wichtige Leistung. Wir haben gute und qualifizierte Mitarbeiter:innen, aber seit Jahren ist das Behandlungsangebot finanziell nicht mehr tragbar. Wir waren und sind mit den Krankenkassen in guten Gesprächen.“ Dabei gehe es darum, in die Tiefe zu gehen, die Leistung transparent zu machen und zu analysieren. Aspekte wie Fachkraftstunden, Angebote, Qualifizierungs- und Koordinationszeiten sowie technische Organisation müssten hierbei berücksichtigt werden. „Wir haben jetzt einen Schmerzpunkt erreicht, an dem wir entscheiden mussten, die APP zu beenden“, so Setzer.
Für Bremen bedeutet dieser Schritt, dass Handlungsdruck entsteht. Klient:innen, die jetzt noch die APP als Unterstützung bekommen, müssen sich in Zukunft an andere Anbieter wenden.
Sechs hochqualifizierte Mitarbeiter:innen sind bei der APP des ASB beschäftigt. „Wir sind mit ihnen in fortgeschrittenen Gesprächen und hoffen viele halten zu können“, versichert Setzer. In Zukunft konzentriert sich der ASB Seelische Gesundheit weiter auf die Bereiche ambulante Assistenz, Betreutes Wohnen, Sozio- und Ergotherapie sowie Arbeitsförderung. „Ich kann mir vorstellen, dass wir die APP irgendwann wieder aufleben lassen – aber dann unter anderen Bedingungen“, wünscht sich Andreas Setzer.
