Rückwirkend zum 1. März 2018 können Empfänger von Sozialleistungen in Bremen höhere Mieten geltend machen. Für Mieter von Ein-Personen-Haushalten liegt der Satz jetzt bei 471 € (zum Vergleich: 2014 betrug er 377 €). Damit haben die Bremer Behörden auf den starken Anstieg der Mieten reagiert. Zuletzt waren die Sätze im März 2017 angepasst worden. Betroffen von der Neuregelung sind 52.000 Haushalte in Bremen, die Sozialleistungen beziehen: Langzeitarbeitslose, Menschen, die einen Zuschussbedarf haben (Geringverdiener, Behinderte, Rentner) sowie Flüchtlinge. Der Richtwert liegt für einen Zwei-Personen-Haushalt nun bei 481 € und für drei Personen bei 599 €. Durch die rückwirkende Anpassung kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn ab März 2018 höhere Mieten gezahlt wurden als zu diesem Zeitpunkt anerkannt waren.
Mietkosten