Autor:in: Irmgard Gummig

Opferentschädigungsgesetz

Eine gute Sache – mit dringendem Reformbedarf

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist seit 1976 in Kraft und sieht umfassende Leistungen für  Entschädigung von Gewaltopfern vor.

Die Rechtspraxis allerdings ist sehr unbefriedigend.
Nur wenige Menschen erhalten tatsächlich Hilfe.

Das Verfahren hat hohe Hürden und ist nicht an den Bedürfnissen von Gewalt betroffenen Menschen ausgerichtet. Besonders Betroffene sexuellen Missbrauchs und anderer frühkindlicher, komplexer Traumatisierungen sind durch die Erlebnisse und dadurch entstandene Folgeerkrankungen ohnehin strukturell benachteiligt. Die Bewältigung der meist besonders schwierigen Beweisführung, einhergehend mit Zweifeln an ihrer Glaubwürdigkeit, sind eine enorme zusätzliche Belastung.

Seit Langem wird eine Reform gefordert.

Die Hilfen nach dem OEG sollten sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und nicht an der Beweisbarkeit der Taten oder einer eindeutigen Beweisbarkeit von Kausalitäten.

Erfahrungen aus Beratungspraxis und den Selbsthilfe- bzw. betroffenen politischen Organisationen können bei der Reform des OEG einen wichtigen Beitrag leisten, weil dort Betroffene fachkompetent die Problematik benennen.

Renate Bühn (Aktivistin und Künstlerin aus Bremen, Mitglied des Betroffenenrates) und  Claudia Ignay, (Vertreterin  von Vielfalt e.V. in Bremen) haben Frau Stahmann, Sozialsenatorin in Bremen, zum Ge-spräch gebeten. Dabei haben sie auf die desolate Situation in den Verfahren des OEG aufmerksam gemacht.

Die desolaten Zustände in der Rechtsprechung müssen benannt und geändert werden.

 

Mein Statement:

Wir Betroffenen werden weiterhin das Ausmaß der Gewalt und die Missstände bei Hilfen für uns benennen.
Wir möchten damit auch anderen Betroffenen Mut machen, in Handlung  gehen zu können.