Autor:in: Irmgard Gummig

Zum Opferentschädigungsgesetz – OEG

Neun Jahre dauert jetzt schon mein sogenanntes Verfahren an. 2012 stellte ich den Antrag auf Opferentschädigung an das Versorgungsamt als Vertreter des Staates, denn ich bin als Kind Opfer von Gewalttaten in Form von Missbrauch geworden. Aufgrund dessen muss ich schon mein ganzes Leben mit vielen Einschränkungen und Handicaps leben, die ein normales Alltagserleben erschweren.
Als ich den Antrag auf Entschädigung stellte, war es für mich wie eine Anzeige der Taten, die ich als Kind erleiden musste, aber zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage war, das Unrecht zu benennen und anzuzeigen, was mir in meiner eigenen Familie und von anderen Personen angetan wurde.
Nach Antragstellung erlebte ich ein neues Martyrium in Form von immer wieder neuen Ablehnungen meines Antrages von Seiten des Versorgungsamtes, mit anfangs fadenscheinigen Begründungen wie Formfehler, später Anzweiflung meiner Aussagen – Beeinflussungen durch therapeutische Hilfe wurde mir vorgeworfen. Gutachten wurden eingefordert, in denen die Glaubhaftigkeit meiner Aussagen überprüft werden sollte. Alle Betroffenen, mit denen ich gesprochen habe, sagen, dass Missbrauchsopfer bei langen Verwaltungsverfahren wieder traumatisiert werden.
Den Opfern von sexuellem Kindesmissbrauch sollte nach Aussagen der großen Koalition bald besser geholfen werden. Doch nach Aussagen vieler Betroffener ist das Erleben anders – viele Menschen werden wie bisher in jahrelange zermürbende Entschädigungsprozesse gezwungen. Vor allem etwas wurde damals versprochen: den Menschen, die der Staat nicht schützen konnte, Wiedergutmachung für das erlittene Leid zukommen zu lassen. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte die große Koalition sich eine Gesetzesänderung vorgenommen. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist das Vorhaben erneut enthalten. Es passiert einiges: Viele Menschen, viele Betroffene stehen auf, reden, engagieren sich, leisten Öffentlichkeitsarbeit. Doch die in Aussicht gestellte Reform lässt auf sich warten.
Das Soziale Entschädigungsrecht, bisher noch auf Kriegsopfer ausgerichtet, soll stärker die Opfer von Gewalttaten und Terrortaten berücksichtigen. Auch Opfer psychischer Gewalt sollen künftig anspruchsberechtigt sein. Zudem soll die Situation der Opfer sexueller Gewalt verbessert werden.
„Neue Leistungen der Sofort- bzw. Akuthilfen (u.a. Traumaambulanzen) werden schnell, niederschwellig und unbürokratisch zugänglich gemacht“ steht im Koalitionsvertrag.
Ein Gesetzentwurf, der unter der Federführung des Arbeits- und Sozialministeriums erstellt wird, liegt bislang nicht vor. Was bisher an Plänen benannt wurde, löst bei Betroffenen aber Befürchtungen aus, dass Opfer auch weiterhin in jahrelange zermürbende Entschädigungsprozesse gezwungen werden.
„Der erleichterte Zugang zu Traumaambulanzen und die Verbesserung der therapeutischen Versorgung sind zwar zu begrüßen. An den zentralen Problemen aber ändert sich leider nichts“ sagt Kerstin Claus, die im Betroffenenrat des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung Expertin für Entschädigungsrecht ist.
Ich selbst erlebe auf meinem Weg vor allem zwei Hindernisse, an denen viele Betroffene scheitern. Erstens: Die Beweislast für die Taten liegt beim Opfer. Bei Taten, für die es in aller Regel keine Zeugen gibt, ein schwieriges Unterfangen.
Zweitens: Selbst wenn es gelingt, den Tatnachweis zu erbringen, müssen Betroffene zusätzlich z.B. in Gutachten belegen, dass die erlittenen Gesundheitsschäden in erster Linie auf den sexuellen Missbrauch zurückzuführen sind. Gerade Missbrauchsopfer kommen manchmal aus einem familiären Umfeld, in dem z.B. auch Vernachlässigung und Sucht bei Elternteilen eine Rolle spielen. „Wenn Gutachter all diese Faktoren gleich gewichten, gilt der sexuelle Missbrauch nicht als ursächlich“, erklärt Claus. „Statt gesellschaftliche Wiedergutmachung zu erfahren, werden die Betroffenen also oft in endlose Verfahren gezwungen, verzichten irgendwann und geben auf, weil irgendwann die seelische und körperliche Kraft für weitere aufgezwungene Kämpfe fehlt.“ Ich erlebte von Ämtern oder vom Gericht zugewiesene Gutachtern, die aus ihrer eigentlichen Arbeit meist in forensischem Zusammenhang in alten und neuen Schleifen des Täterumgangs geschult sind und nach eigener Aussage selten im Umgang mit Opfern. Ja, es fühlte sich an wie erneute Schuldzuweisung, dass die Glaubhaftigkeit meiner Aussagen angezweifelt wurde. So hatte ich es von den Tätern erlebt. Dann, nach neun Jahren Auseinandersetzung mit dem Versorgungsamt, wurde ich nach erneuter neunter Ablehnung meines Antrages von diesem in eine Gerichtsverhandlung gezwungen, um mein Recht einzuklagen. Auch hier erlebte ich wieder Ablehnung, weil ich nicht genug Beweise liefern würde. Um mich von der erneuten Traumatisierung durch das Erlebte in dieser Verhandlung zu erholen, habe ich ein Jahr gebraucht.
Einige Betroffene haben diesen Weg erfolgreich beenden können und bekamen Entschädigungen zugesprochen. In diesem Zusammenhang sieht u.a. auch Frau Claus den Plan, dass Bezieher einer Grundrente künftig alle fünf Jahre erneut einen Antrag stellen müssen, um diese Leistung weiter zu beziehen, als problematisch an. „Wenn man solche Verfahren immer wieder auf’s Neue durchlaufen und sich mit den Taten auseinander setzen muss, ist das extrem belastend; Betroffene werden immer wieder neu traumatisiert“.
Das größte Problem ist aber, dass ein Verwaltungsverfahren, das einst für Kriegsversehrte entwickelt wurde, auf Opfer sexueller Gewalt nicht zugeschnitten ist, aber dafür angewendet wird. „Versorgungsämter und Gerichte können mit uns einfach nicht umgehen“, sagt Claus. Diesen veränderten Denkprozess muss die Gesellschaft aber leisten. Uns Betroffenen wurde ein großes Stück Kindheit und Jugend geraubt. Es hat nichts mit Almosen zu tun, sondern mit Gerechtigkeit, wenn staatliche Modelle der Entschädigung uns bessere Bewältigungsmöglichkeiten und Perspektiven der Lebensgestaltung eröffnen.