Die Staatsanwaltschaft Bremen hat nun zwei Jahre nach Ahmets Tod 2017 in der Forensik Bremen-Ost wiederholt versucht, das Verfahren bezüglich Ahmets Tod nach einem tödlichen Absonderungsversuch einzustellen bzw. eine Anklage zu verhindern.
Von Anfang an war zu erkennen, dass Zeugenaussagen von Inhaftierten nicht den gleichen Stellenwert erhielten wie Aussagen des Personals. Auch dass es trotz des Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu keinen Suspendierungen/Versetzungen der Tatbeschuldigten kam, verriet, wie „objektiv“ auf die Begebenheiten geschaut wurde. Wurde anfangs noch versucht, eine gänzlich andere Version zu konstruieren (eine von Ahmet verweigerte Urinkontrolle), wird nun seitens der Staatsanwaltschaft Bremen nur noch der Vorgang im Raucherraum verhandelt. Die Tatbeschuldigten befanden sich laut Staatsanwaltschaft in einer „Notwehrsituation“, da Ahmet, nach Angaben des Personals, mit einem Glasaschenbecher warf. Die „Notwehrsituation“: erst drei Personen gegen Ahmet, dann über 20 Pfleger*innen und Securitymitarbeiter gegen ihn, so verschriftlicht es die Staatsanwaltschaft, machen Zeugenaussagen von Mitinhaftierten nicht weiter notwendig.
Auch rechtfertigt diese „Notwehrsituation“ angeblich die angewendeten (KDM)-Kampftechniken. Eine Fixierung in Bauchlage, die von Amnesty International als Folter bezeichnet wird und in den USA seit 20 Jahren verboten ist, war für die Staatsanwaltschaft Bremen eine angemessene „Selbstverteidigung“ der Tatbeschuldigten. Ahmets Kampf um Luft vor seiner Bewusstlosigkeit war kein Grund, von ihm abzulassen. Die Staatsanwaltschaft bewertet: Da Ahmet noch lautstark schrie, kann er nicht wirklich in Not gewesen sein. Weiter, dass zu keinem Zeitpunkt Ahmets Luftzufuhr blockiert wurde. Dabei kosten angewendete KDM-Techniken und Fixierungen in Bauchlage immer wieder Menschen das Leben („Gewahrsamstod“).
Dass Ahmet, bevor es im Raucherraum zur Gewalteskalation kam, sich von der Ausgangssituation (verweigerte Ausgabe seines Tablettes) abwendete, sich somit deeskalativ gegenüber der Provokation der Pflegerin verhielt und in diesem Moment der Absonderungszugriff (Eberhardt) ausgelöst wurde, bleibt ebenfalls unerwähnt.
Auch dass, nachdem Ahmet im Zuge der Gewaltorgie das Bewusstsein verlor, erst über Minuten später der Notruf ausgelöst wurde, betrachtet die Staatsanwaltschaft nicht als fahrlässig. Sie erklärt, dass fälschlicherweise ein zweiter „Notfall-Zugriff-Alarm“ (Eberhardt) statt des Notrufs (Elonore) ausgelöst wurde. Auch lässt die Staatsanwaltschaft Bremen unberücksichtigt, dass mehrere Defibrillatoren der forensischen Psychiatrie nicht einsatzbereit waren und im Zuge der polizeilichen Ermittlungen die Chips der Geräte nicht ausgelesen wurden/werden konnten.
Die Rechtsmedizin kam zu dem Befund, dass erhebliche Vorerkrankungen Ahmets Tod (mit)begründeten. Dass Ahmet unter „Fürsorgepflicht“ im forensischem Vollzug unter Psychopharmaka über 40 Kilo Körpergewicht zunahm und zuvor Arztkonzile verhindert wurden, bleibt von der Staatsanwaltschaft ebenfalls ausgespart.
Somit soll Ahmets Tod als einer von vielen „tragischen Unfällen“ im Vollzug, als „schicksalshafter Tod“ unverantwortet bleiben. Weder Ahmets Angehörige noch Mitinhaftierte und Aktivist*innen akzeptieren, dass der „Fall“ zu den Akten gelegt wird. Es wird ein Klage- erzwingungsverfahren angestrengt. Oben genannte hoffen auf Solidarität und Unterstützung und fordern Politik sowie Fachaufsicht und Besuchskommission auf, für eine objektive und transparente Aufklärung zu sorgen.
vorläufige Unterzeichner*innen: Familie und Freunde Ahmet´s, AKPsychiatriegewalt stoppen, Psychiatrie-kritische Gruppe Bremen, Julia Benz (Patient*innenfürsprecherin Forensik Bremen-Ost) und über weitere 400 Unterzeichner.