Redaktionsstatut des Zwielichts = Leitlicht?
Zivilisation zu schaffen ist meistens ein hilfreicher Fortschritt; von einem solchen soll hier berichtet werden: Es kann ein Weg aus Abhängigkeit und möglicher Bevormundung sein, hinein in geteilte Verantwortung beim Zeitung machen, das ist ein Schritt der Inklusion auch von seelisch erkrankten Menschen und dies liegt dem ASB am Herzen.
Das „Zwielicht“ ist die ASB-Zeitschrift für Hemelingen und ganz Bremen, die zweimal jährlich und mit dieser Ausgabe zum zehnten Mal erscheint. Wer das „Zwielicht“ ist, kann man immer auf der vorletzten Seite der aktuellen Nummer in der Selbstbeschreibung nachlesen. Das Redaktionsteam ist vielfältig beschäftigt mit Schreiben, Layout und inhaltlichen Diskussionen bis hin zu Fragen der Verträglichkeit eines Textes. Journalistische Handwerksarbeit muss erlernt werden und das Presserecht ist einzuhalten. Und schließlich ist es die Zeitschrift einer privatrechtlichen Organisation, nämlich des Arbeiter-SamariterBundes, einem Wohlfahrtsverband, der in seiner Gesellschaft für Seelische Gesundheit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist – also auch einer Haftung nach außen unterliegt für das, was der ASB tut und veröffentlicht. Da ist es klar, dass im Prinzip der Geschäftsführer als Herausgeber das letzte Wort hat. Das mindert Möglichkeiten der Mitwirkung ihrer „Macher“ aber nur unmerklich.
Warum nun ein Redaktionsstatut, und was ist das eigentlich?
Ein Statut dient zur Absicherung aller Beteiligten. Erstmal ganz allgemein: Eine rechtliche Regelung ist dann gut, wenn man diese im Alltag eher weniger spürt, aber bei Krisen, Schwächen und Katastrophen sehr hilfreiche Antworten über den Ausweg bereit hält, und solche Kriterien nicht auch noch zusätzlich in der Krise neu erarbeitet werden müssen. Es geht also darum, auf das NichtFunktionieren vorbereitet zu sein, auch wenn jetzt im Alltag alles gut läuft.
GRENZEN UND GLEICHGEWICHT
Diese psychosoziale Firma und die Redaktion haben daher ein Redaktionsstatut vereinbart, um der Redaktion ein Maximum an Selbstverwaltung einzuräumen und um damit firmenintern einen Schritt der Inklusion zu gehen. Die Rechte und Pflichten des Herausgebers, des Redaktionsleiters und der Redakteure werden bestimmt. Den Schwächeren, den Redakteuren, werden Rechte eingeräumt, zugleich erhalten die Verantwortlichen (der leitende Redakteur und der Herausgeber) Rechte, die es ihnen ermöglichen, Vorbehalte auszuüben, wenn sie glauben, einen Artikel oder eine einzelne Formulierung nicht verantworten zu können. Ein Gleichgewicht wird dadurch geschaffen, indem der Redaktion recht weitgehende Freiheiten eingeräumt werden. Dafür erhalten die Verantwortlichen (nur) für den Notfall wirksame Durchgriffsrechte. Würde beispielsweise eine neue Firmenleitung (Geschäftsführung) nach dem Motto: „Neue Besen kehren gut“ die Zeitung in ein Werbeorgan für die Angebote des ASB umwandeln und die Redaktion dahingehend unter Druck setzen wollen, würden das Statut und seine öffentliche Bekanntheit eine Hemmung darstellen und die redaktionelle Freiheit stabilisieren können. So kann und soll es funktionieren, und so ein Statut gibt es jetzt für das „Zwielicht“.
ORIENTIERUNGSHILFE
Journalisten lernen in ihrer Ausbildung, was sachgemäße Berichterstattung, Ausgewogenheit, Quellenschutz usw. ist. Solche Dinge zu lernen und diese praktisch am Textmachen einzuüben, dafür ist das „Zwielicht“ ein prima Übungsfeld. Zugleich soll die Einhaltung solcher Standards vor berechtigten oder unberechtigten Beschwerden (ggf. Klagen mit Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen) und Gegendarstellungsansprüchen nach dem Pressegesetz schützen.
IM INTERESSE DES LESERS
Der Anspruch der Zwielicht-Redaktion geht auch dahin, Publikumszeitschrift und somit für die Leser da zu sein und nicht hauptsächlich für die Schreiber selbst zu erscheinen.
Dazu sagt § 1 des Statutes Folgendes: „Das inklusive journalistische Projekt der ASB-Gesellschaft für Seelische Gesundheit in Bremen hat als zusätzliche Aufgabe des Unternehmens das Ziel, zweimal im Jahr eine Zeitschrift herauszugeben.
Für die Öffentlichkeit soll die Zeitschrift:
1. der Information und Meinungsvielfalt im Ortsamtsbezirk Hemelingen, 2. der Berichterstattung über Hemelingen in Bremen und darüber hinaus und 3. darin der Aufhebung von Grenzen zwischen gesund und krank (Inklusion) dienen.
Im Rahmen des Unternehmenszweckes dient die Zeitschrift:
1. der innerbetrieblichen Belebung und Kommunikation
2. der Tagesstrukturierung, Stabilisierung, Kontaktpflege und Arbeitsförderung von Klienten und
3. der Schreibförderung für Interessierte. Die Sicherung der Dauerhaftigkeit der Zeitschrift ist eine weitere Vorschrift im Statut. Da ist vorgesehen, dass lang diskutierte Sachen nicht aus einer Laune heraus wieder umgestoßen werden können.
ERARBEITUNG IM DIALOG
Auf der Arbeitsebene war dieses Redaktionsstatut seit langem bereits in der Erprobung und wurde unter diesem Prozess auch mehrfach an Erfahrungen angepasst, bis es soweit gediehen war, dass Redaktion und Rechtsberater es dem Geschäftsführer zur Unterschrift vorlegen konnten. Damit haben der ASB und seine Zeitschrift „Zwielicht“ publizistisch einen Standard, den wohl nur wenige „Firmenzeitungen“ dieser Art haben. Dieses Niveau spiegelt sich, auch optisch, in jeder Ausgabe steigernd, im „Zwielicht“ wieder. Die Redaktion will und schafft ein Qualitätsprodukt, welches in der Stadt Beachtung findet, und viele Leser sehen der nächsten Ausgabe mit Ungeduld entgegen.