Autor:in: Jürgen Busch

Antragshilfe und Rechtsberatung  bei der ASB-Gesellschaft für Seelische Gesundheit

Die Kleine juristische Werkstatt in Aktion für seelisch genesende Menschen

 

Die Hürde, sich  zu entschließen und sich für sich selbst einzusetzen, ist oft hoch. Hilflosigkeit, Angst, Ohnmacht und Pessimismus sind häufig. Und es ist anstrengend, über Monate oder länger in sich den Spannungsbogen aufrechtzuerhalten, der besteht, bis die Sachen endlich erledigt sind. Da resignieren viele schon vorher oder währenddessen. Man könnte auch  Biss entwickeln und an der Eigenwirksamkeit arbeiten. Da könnte man zum Rechtsanwalt gehen, weiß aber nicht, ob es Prozesskostenhilfe (PKH) gibt und bleibt dann möglicherweise auf den Anwaltskosten sitzen, falls der PKH-Antrag vom Richter abgelehnt wird.

Hinzu kommt, dass emotionale Umstände, die in die Rechtssache hineinspielen können, von „normalen Juristen“ oft entweder nicht verstanden oder nicht ernst genug genommen werden und sie die Tendenz haben, die Sachen eher auf die Spitze zu treiben,  wo wir uns behutsames Vorgehen wünschen.

 

Das wollen wir hier anders machen.  Wir finden Worte für emotionale Umstände, die unseres Erachtens von den Behörden berücksichtigt werden müssen. Allerdings setzt das Ehrlichkeit bei den Klienten voraus und auch eine gewisse Entschlossenheit, sich mit der eigenen Not oder Schwäche zu zeigen.

So ist öfters die Ausgangslage, wenn Klienten sich entschieden haben, bei der Kleinen juristischen Werkstatt Hilfe zu suchen. Meines Wissens hat sonst kein anderer psychosozialer Anbieter in Bremen eine eigene fachmännische Rechtsberatung (Ausnahme: Betreuungsvereine). Unser Tätigkeitsbereich ist das außergerichtliche Verfahren mit dem Ziel, Ihnen zu helfen und ein anstrengendes gerichtliches Verfahren möglichst zu vermeiden. Für gerichtliche Verfahren sind dann die  Rechtsanwälte alleine zuständig.

 

Beispiele:

  1. Ein Klient hat auf Veranlassung der Rentenversicherung an einer ambulanten therapeutischen Maßnahme außerhalb Bremens teilgenommen. Er bekommt die Fahrtkosten nicht erstattet, weil er nicht wusste, dass er dafür die Fahrkarten aufheben muss. Unsere Intervention bei der Rentenversicherung hat Erfolg.
  2. Ein Klient möchte seine Soziotherapie fortsetzen. Die Kasse sagt, sein Kontingent sei lebenslang ausgeschöpft und er sei „austherapiert“. Unser Widerspruch hat Erfolg.
  3. Ein Klient wird ohne Anhörung in der Beschäftigungsmaßnahme von Leistungsgruppe 2 nach Leistungsgruppe 1 zurückgestuft. Der Widerspruch hat Erfolg.

Diese anonymisierten und etwas verfremdeten Beispiele zeigen, dass es bei den Klienten des ASB Bedarf an Antragshilfe und Rechtsberatung gibt.

 

Sie wissen es schon:

Seelisch krank zu sein, bringt Abhängigkeit von Behörden, Kassen  und Trägern mit sich. Die schleudern nicht gerade mit dem Geld oder anderen Wohltaten um sich. Außerdem sind nicht alle solche Stellen  Spezialisten für seelische Not, noch willens, sich auf unsere Hochsensibilität einzulassen. Auch wird von uns Betroffenen ein Funktionieren im Antragsdschungel verlangt, dem viele zeitweise nicht gewachsen sind.

Wenn da etwas schief läuft, kann fachliche Hilfe sinnvoll sein. Um Ihnen eine Orientierung zu geben, sei hier einmal der normale Ablauf eines Antragsverfahrens für eine soziale Leistung aufgezeichnet:

Gelb ist der Bereich, in dem die Wohlfahrtsverbände (z.B. ASB) rechtlich befugt sind, Unterstützung zu geben.

 

Bei Ihrer Anfrage…

an die kleine juristische Werkstatt sollte es sich um ein sozialrechtliches Anliegen handeln, also z.B. das Sozialamt, das Jobcenter oder die Krankenkasse oder einen anderen sozialen Träger betreffen.

Bei internen Wünschen und Beschwerden:

  1. a) Wenn Sie langzeitarbeitslos sind, beim ASB eine InJob-Maßnahme machen und ein internes Anliegen/Beschwerde vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat. Injobber sind in dieser Hinsicht den Festangestellten gleichgestellt.
  2. b) Wenn Sie als Klient Tagesstättenbesucher, in der niedrigschwelligen Beschäftigung, im Betreuten Wohnen, in der APP oder Soziotherapie beim ASB sind und ein internes Anliegen/Beschwerde vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an das Qualitätsmanagement in unserer Firma.

 

Bei anderen Rechtsfragen kann ich Ihnen Informationen für  kompetente Beratungsstellen geben:

z.B. Zivil- und Arbeitsrecht:
   Öffentliche Rechtsberatung (ÖRB) für jedermann,

Bürgerstraße 1 (in der Angestelltenkammer) 28195 Bremen. Terminabsprache unter 0421-36301-41.
Die Beratung kostet im Einzelfall 10 €, der Betrag kann aber ermäßigt oder erlassen werden. – oder

   ehrenamtliche Rechtsberatung des Bremischen Anwaltsvereins,

Ostertorstraße 25-31 im Gebäude des Amtsgerichtes, Erdgeschoß Zimmer 7, 28195 Bremen,
Mo., Mi. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr (persönliches Erscheinen erforderlich ab 15.00 Uhr, Anmeldung),
kostenlos bei Einkommen unter 1.000 €.

z.B. Schwerbehindertenrecht:
   Selbstbestimmt Leben – Beratungsstelle,

Ostertorsteinweg 98, 28203 Bremen,  Telefon 0421-70 44 09, kostenlos.

z.B. Arbeitslosenrecht:
   Solidarische Hilfe,

Stresemannstraße 54, 28205 Bremen, Tel.: 0421-69 67 587 15,
Mo. – Do. 9.00 bis 15.00 Uhr, kostenlos – oder

   AGAB,

Grenzstraße 122, 28217 Bremen, Tel.: 0421-39 52 50,  kostenlos  –  oder

   Arbeitslosenzentrum Tenever,
Wormser Str. 9, 28325 Bremen, kostenlos.

z.B. Krankenversicherung:
   Unabhängige Patientenberatung Deutschland,

Braunschweiger Straße 53b, 28205 Bremen, Tel.: 0421-699 18 61, kostenlos.

 

 

So funktioniert es:

  1. Wichtig: Sie vergewissern sich, ob es eine Frist zu beachten gibt.
  2. Sie und Ihre Betreuer haben im direkten Kontakt mit der Behörde schon vergeblich versucht, die Sache zu klären. Sie schlafen zweimal über die Sache (falls dafür laufende Fristen noch Zeit lassen). Gefühle von Kränkung und Rache sollten sich schon ein wenig gelindert und die Sache auf das Rechtliche hin besonnen worden sein.
  3. Sie sprechen mit Ihrem ASB-Betreuer, -Anleiter oder –Tagesstättenleiter (damit sich Ihr Vorhaben in das ganze Klient-Sein beim ASB einfügt), ob Sie gemeinsam die Sache bewältigen können. Sollte es schon ein rechtliches Problem geben, können Sie gemeinsam zu mir kommen i.d.R. zwischen 12 und 14 Uhr dienstags in der Villa Wisch, 1. Stock, Büroservice. Ist die Sache schon im Widerspruchsverfahren, rate ich Ihnen auf alle Fälle dazu (beachten Sie permanent die Fristen). Kommen Sie möglichst früh mit allen Unterlagen und nicht auf den letzten Drücker.
  4. Ich erbitte von Ihnen eine Vollmacht, damit ich für Sie z.B. Briefe schreiben oder Telefonate führen kann. Mein Handeln für Sie erfolgt in Abstimmung mit Ihnen und Ihrem Betreuer.
  5. Wenn es für Sie eine Hürde ist, zu mir zu kommen, können Sie auch Ihren Betreuer darum bitten. Doch ist es mein Wunsch (nicht meine Bedingung), Sie einmal kennen zu lernen, damit ich weiß, für wen ich arbeite und in mir ein Gefühl für Sie entsteht.
  6. Von allem Schriftlichen bekommen Sie eine Kopie.
  7. Ich werde Sie immer wieder konsultieren und um Ihr O.K. bitten.
  8. Unsere Hilfe ist kostenlos.

 

Zu meiner Person:

Ich bin jetzt 65 Jahre alt, habe in Göttingen, Braunschweig und Bremen Jura und Psychologie studiert und beides abgeschlossen (Jurist und Psychologe). Basis unserer bremischen Juristenausbildung  war die Ansicht, dass Rechtswissenschaft eine Sozialwissenschaft ist und dass Jura sich auch für die Erstarkung der Schwachen einsetzen soll. Dieser Ansicht bin ich ungebrochen.  Nach der großen juristischen Staatsprüfung (Assessor) 1983 war ich Rechtsanwalt in Osterholz, danach zwölf Jahre Referent und Referatsleiter in Berlin und Bremen. 1991 erkrankte ich seelisch schwer und bin seitdem in den Anonymen Selbsthilfegruppen aktiv (insb. EA und AA). 1996 habe ich zusätzlich die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie erworben (HPP). 1997 kam die Erwerbsunfähigkeitsrente. Insgesamt habe ich zehn Klinikaufenthalte und dreimal Tagesklinik erlebt, bin also selbst sehr psychiatrieerfahren. Seit 2001 bin ich beim ASB niedrigschwellig beschäftigt und mache dort seit 2004 auch Rechtssachen. Im Laufe der Zeit hat sich daraus eine rechtshelfende Tätigkeit für Klienten im Rahmen eines Minijobs entwickelt. Neben den Rechtsanwälten dürfen auch Wohlfahrtsverbände rechtlich beraten und unterstützen (allerdings nur außergerichtlich) und dieses Privileg nutzen wir für Sie:

Der ASB hilft hier und jetzt.

 

Jürgen Busch
Assessor der Rechte und Diplom-Psychologe (HPP)
Psychiatrischer Genesungsbegleiter in Ausbildung (EX-IN)