Autor:in: Tristan Kahrs

Was macht der GPV?

Der Gemeindepsychiatrische Verbund ist ein Zusammenschluss der größten Leistungsträger in einer Region, wie etwa Kliniken, sozialpsychiatrischen Trägern (ASB, GAPSY, AWO, Innere Mission etc.) und Rehabilitationszentren.
Träger, die sich dem Verbund anschließen, verpflichten sich zur Kooperation mit den weiteren Mitgliedern des Verbundes nach Vorgabe der GPV-Standards.
Es ist hervorzuheben, dass der Punkt der Verpflichtung den GPV von anderen beziehungsweise vorherigen Kooperationsabsprachen unterscheidet. Der Verbund fungiert als einrichtungsübergreifendes Organ, welches sicher stellt, dass Nutzer des Hilfesystems nicht nur in den Genuss eines individuell ausgearbeiteten Hilfeplans kommen, sondern auch, dass etwaige Einrichtungsübergänge möglichst nahtlos vonstatten gehen. Diese Ziele werden dadurch erreicht, dass der Hilfeplan, welcher Behandlungsziele und Therapie- beziehungsweise Unterstützungs- maßnahmen enthält, in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen erarbeitet wird. Die GPV-Standards sehen vor, dass den Betroffenen hierzu eine feste Bezugsperson aus dem Verbund als persönlicher Ansprechpartner beiseite steht. Diese Bezugsperson soll zum einen für Sicherheit und Kontinuität sorgen, da man immer mit derselben Person zu tun hat und nicht bei jedem Institutionswechsel mit jemandem neuen. Welches auch dabei helfen soll, dass der Betroffene seine Situation nicht wiederholt erklären oder präsentieren muss. Zum anderen koordiniert diese die Maßnahmen, sodass alle beteiligten Träger die nötigen Informationen erhalten und sich möglichst wenig Unklarheiten entwickeln, die zu Komplikationen führen könnten.
In Hilfeplankonferenzen besprechen die Träger des Verbunds die Zuständigkeiten der angestrebten Leistungen, also wer vom Verbund diese bereitstellen kann und in welchem Umfang sie aushelfen können. Hierbei liegen die Prioritäten prinzipiell bei lebensumfeldnahen sowie nicht-stationären Angeboten wie zum Beispiel Selbsthilfegruppen, Sozio-therapie oder Tagesstätten. Es soll dadurch vermieden werden, dass Hilfsangebote den Betroffenen aus seinem gewohnten Leben ziehen.